Ukrainerinnen und Ukrainer sollen in der Schweiz möglichst rasch arbeiten können, dank dem Schutzstatus S können sie unkompliziert in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dafür ist eine behördliche Bewilligung nötig. Wie zu erfahren war, erteilen einige Kantone keine Bewilligungen dafür, wenn Personen mit Status S Geld mit Sexarbeit verdienen möchten (u.a. Zürich). Zürich begründet seine Praxis damit, dass es die bestehende Bewilligungspflicht beim Status S den Kantonen eben gerade erlaubt, die betroffenen Personen vor einer möglichen Ausbeutung zu schützen.
Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Motion der EVP-Nationalrätin Marianne Streiff fest: «Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und darf nicht banalisiert werden. Sie erfolgt oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus.». Dies begünstigt die sexuelle Ausbeutung.
Dass Prostitution kein Beruf wie jeder andere ist, zeigt sich auch am Umstand, dass Frauen beim Sex mit Fremden grosse gesundheitliche Risiken eingehen. Neben der körperlichen Erschöpfung und Verletzungen im Genitalbereich haben viele Frauen massive psychische Leiden. Manche nehmen Alkohol, Drogen oder Medikamente, um ihre Situation irgendwie auszuhalten.
Deshalb fragt der Riehener EVP-Grossrat Thomas Widmer-Huber den Regierungsrat, wie Basel-Stadt Bewilligungen von Sexarbeit von Frauen mit Status S handhabt, und ob bzw. wie Frauen, die gefährdet sind, neu in die Sexarbeit einzusteigen, unterstützt werden, eine andere Arbeit zu finden.