Angesichts des prognostizierten Defizits im Budget 2025 und in den Folgejahren sowie der bereits im Jahresabschluss 2024 festgestellten erheblichen Fehlbeträge, erachtet die EVP-Fraktion Mehreinnahmen als unerlässlich für die mittelfristige Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der Gemeinde.
Die derzeitigen Parkkartengebühren in Riehen gehören zu den niedrigsten schweizweit, was sich negativ auf die Gemeindefinanzen auswirkt. Obwohl der Gemeinderat im Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 (AFP) eine Erhöhung der Parkkartengebühren angekündigt hatte, um den Finanzertrag um CHF 280'000 zu steigern, wurde diese Anpassung bisher nicht vorgenommen. Die EVP-Fraktion sieht es als nicht nachvollziehbar an, auf budgetierte und bereits bewilligte Mehreinnahmen zu verzichten. Eine Anpassung der Gebühren ist aufgrund der sehr tiefen Tarife zweckmässig und gerechtfertigt und würde das Budget entlasten.
Forderungen zur Anwohnerparkkarte
Die Motion zur Anwohnerparkkarte fordert eine Erhöhung der Gebühr von derzeit CHF 40 auf neu CHF 200 für fünf Jahre. Die Anwohnerparkkarte wird auf das Kontrollschild des Fahrzeugs ausgestellt und berechtigt Anwohnende sowie ansässige Geschäftsbetriebe zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen.
Forderungen zur Angestelltenparkkarte
Parallel dazu fordert die Motion zur Angestelltenparkkarte eine Anpassung der jährlichen Gebühr von derzeit CHF 50 auf neu CHF 200. Eine Angestelltenparkkarte berechtigt Auswärtige, die in Riehen arbeiten, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen.
Die EVP-Fraktion ist überzeugt, dass eine Gebührenanpassung aus finanziellen Gründen geboten und im lokalen sowie regionalen Vergleich gut vertretbar ist. Dies leistet nicht nur einen konkreten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, sondern sendet auch ein wichtiges Signal an den Kanton, dass Riehen gewillt ist, die Parkraumbewirtschaftung wirksam und verantwortungsvoll umzusetzen. Die Motionen beauftragen den Gemeinderat, die genannten Anpassungen der Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten – wenn möglich schon vor der zulässigen Frist von zwölf Monaten.
Katrin Amstutz, EVP Riehen-Bettingen